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Bodenordnungsverfahren Hanum

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart §§ 56 und 63 Landwirtschaftsanpassungsgesetze i.V.m. § 86 Flurbereinigungsgesetz  
Aktenzeichen SAW626  
Unternehmensträger    
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel  
Gemeinde Jübar  
Gemarkungen Hanum, Gladdenstedt  
Größe ca. 945 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 743 aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
26.9.2025

Die vorläufige Besitzregelung vom 15.8.2025 wurde im Findling (Amtsblatt der VG Beetzendorf-Diesdorf) und im Amtsblatt Gifhorn (SG Brome) in der jeweilige aktuellen Septemberausgabe öffentlich bekannt gegeben.
Zusätzlich hat jeder Teilnehmer die öffentliche Bekanntmachung (öB) zusammen mit den Flurbereinigungsnachweisen 1-4 und weiteren Unterlagen zugeschickt bekommen.
Die Auslegung der Karten der neuen Besitzflächen erfolgt vom 15.9.25-26.9.25 im Bauamt der VG Beetzendorf-Diesdorf sowie im ALFF Altmark in Salzwedel zu den Sprech-, bzw. Servicezeiten.
Zur Einsichtnahme muss vorab eine telefonische Anmeldung vorgenommen werden.
Sollten Sie Fragen zur Besitzeinweisung haben, nutzen Sie gern den Erläuterungstermin am 7.10.25 und 9.10.25 in der Heimatstube Hanum.
Auch hier ist zur besseren Koordinierung vorab ein Termin telefonisch zu vereinbaren.

 

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG14.10.2015
Anordnung11.12.2015Beschluss, ohne Anlagen
1. Änderungsanordnung25.8.2017
Vorstandswahl29.3.2017
Vorsitzender des Vorstandes der TGHerr Wilhelm Schulze

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
30.3.2021Karte

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin Juli 2024  
Vorläufige Besitzeinweisung 1.4.2021 Anordnung öB der Ortslage
    Karte Ortslage
  15.8.2025 Anordnung öB der Feldlage
    Karten der Besitzeinweisung
Überleitungsbestimmungen mit Wirkung zum 1.10.2026 Überleitungsbestimmungen
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan    
Ausführungsanordnung    

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigung
Ersuchen Katasterberichtigung
Schlussfeststellung

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Bauer (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3901 846-130
E-Mail: Steffen.Bauer(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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