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Bodenordnungsverfahren Hanum

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart §§ 56 und 63 Landwirtschaftsanpassungsgesetze i.V.m. § 86 Flurbereinigungsgesetz  
Aktenzeichen SAW626  
Unternehmensträger    
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel  
Gemeinde Jübar  
Gemarkungen Hanum, Gladdenstedt  
Größe ca. 945 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 743 aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
3.2.2026

Die vorläufige Besitzregelung vom 15.8.2025 wurde im Findling (Amtsblatt der VG Beetzendorf-Diesdorf) und im Amtsblatt Gifhorn (SG Brome) in der jeweilige aktuellen Septemberausgabe öffentlich bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe der 1. Änderung der vorläufigen Besitzregelung vom 1.12.2025 wurde den betroffenen Teilnehmern zugestellt.
Am 28.1.2026 erfolgte die Anordnung der 2. Änderung der vorläufigen Besitzregelung.
Die betroffenen Teilnehmer erhielten mit einem persönlichen Anschreiben alle  Änderungen per Post zugestellt.

Anordnung

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG14.10.2015
Anordnung11.12.2015Beschluss, ohne Anlagen
1. Änderungsanordnung25.8.2017
Vorstandswahl29.3.2017
Vorsitzender des Vorstandes der TGHerr Wilhelm Schulze

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
30.3.2021 Karte

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin Juli 2024  
Vorläufige Besitzeinweisung 1.4.2021 Anordnung öB der Ortslage
    Karte Ortslage
  15.8.2025 Anordnung öB der Feldlage
    Karten der Besitzeinweisung
1. Änderung vorläufige Besitzregelung 5.12.2025 Anordnung
2. Änderung vorläufige Besitzregelung 28.1.2026 Anordnung
Überleitungsbestimmungen mit Wirkung zum 1.10.2026 Überleitungsbestimmungen
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan    
Ausführungsanordnung    

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigung
Ersuchen Katasterberichtigung
Schlussfeststellung

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Bauer (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3901 846-130
E-Mail: Steffen.Bauer(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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