Bodenodnungsverfahren Kunrau
Stand der Bearbeitung: 16.3.2021
Allgemeines
Verfahrensart | Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG | |
---|---|---|
Aktenzeichen | SAW 4.027 | |
Unternehmensträger | ||
Landkreis | Altmarkkreis Salzwedel | |
Gemeinde | Klötze | |
Gemarkungen | Jahrstedt, Kunrau, Neuferchau, Steimke, Jahrstedt-Steimke | |
Größe | ca. 1.706 ha | aktuelle Gebietskarte Gebietskarte 5. Änderung |
Anzahl Flurstücke |
Aktuelles
keine Angabe | ||
Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG | 23.9.2008 | |
---|---|---|
Anordnung | 10.6.2008 | Einleitungsbeschluss |
Vorstandswahl | 17.2.2009 | |
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG | Horst Wienecke |
Wertermittlung
Feststellung | 10.1.2012 | Feststellung |
---|---|---|
Feststellung 1. Änderung | ||
Gebietskarte mit Wertermittlung | ||
Wertermittlungsrahmen |
Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) | 3.12.2012 | Karte |
---|---|---|
Flurbereinigungsplan
Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigung | 22.2.2022 | |
---|---|---|
Ersuchen Katasterberichtigung | 2.5.2022 | |
Schlussfeststellung |
Ihre Ansprechpartner
im Amt:
Herr Texdorf (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-139
E-Mail: Andreas.Texdorf(at)alff.sachsen-anhalt.de
Informationen
Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.
Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.
Urheberrechtshinweis
Copyright © ALFF Altmark 2024
Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim ALFF Altmark.
Alle Rechte vorbehalten.
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, öffentlichen Zugänglichmachung oder andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des ALFF Altmark.