Bodenordnungsverfahren Milchstraße Klötze
Stand der Bearbeitung: 26.1.2022
Allgemeines
| Verfahrensart | Verfahren nach § 56 LwAnpG | |
|---|---|---|
| Aktenzeichen | SAW530 | |
| Unternehmensträger | ||
| Landkreis | Altmarkkreis Salzwedel | |
| Gemeinde | Klötze | |
| Gemarkungen | klötze, Hohenhenningen | |
| Größe | ca. 333 ha | aktuelle Gebietskarte |
| Anzahl Flurstücke | Verzeichnis der Einlageflurstücke | |
| Verzeichnis der Abfindungsflurstücke |
Stand des Verfahrens:
Die Berichtigung des Liegenschaftskatasters (Eintragung der neuen Grundstücke) ist seit Januar 2024 erfolgt und fertiggestellt.
Die Berichtigung der Grundbücher läuft aktuell noch, ist aber zu großen Teilen schon fertiggestellt.
Baumaßnahme:
Geplant ist der Bau für 2027.
Nach dem Bau des Weges sind auch noch Landschaftsgestaltende Maßnahmen in der Örtlichkeit durchzuführen.
Landschaftsgestaltende Maßnahmen sind z.B. Pflanzungen von Obstbaumreihen oder anlegen von Hecken.
Diese dienen als Ausgleich für die Versiegelung des Bodens durch den Wegebau und sind als Naturschutzmaßnahmen anzusehen.
Der Wegebau wird durch uns zu 90% gefördert. Die restlichen 10% sind durch die Teilnehmer aufzubringen.
Die Stadt Klötze hat sich verpflichtet, von diesen 10% 2/3 zu übernehmen. Demzufolge sind nur die restlichen 1/3 von den Teilnehmern zu tragen.
Aus diesem Grund wird eine Hebung durchgeführt. Hebung bedeutet, dass jeder Teilnehmer angeschrieben wird mit einer Aufforderung zur Geldzahlung.
Voraussichtlich ab dem 18.6. werden die Teilnehmer des Verfahrens von dem Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) angeschrieben. Diese führen die Hebung für uns durch.
Die Summe die der einzelne Teilnehmer zahlen muss, berechnet sich auf Grund der Werte der neuen Flurstücke.
Diesen Wert können sie auf dem Nachweis 5 (Abfindung) sehen, den sie bei der Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes erhalten haben.
Je Werteinheit (WE) werden 2,85 € erhoben. Wenn also ihr Wert der neuen Flurstücke 10 WE beträgt, werden von ihnen 28,50 € erhoben.
Aus technischen Gründen wird immer nur ein Teilnehmer je Grundbuch angeschrieben. Sollten Sie eine Erbengemeinschaft sein und Sie das Schreiben der Hebung erhalten haben, können sie von den anderen Eigentümern ihren Anteil einfordern.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei mir.
Tel.: 03901 846-129
E-Mail : Marcel.Rudolph(at)alff.sachsen-anhalt.de
Anordnung
| Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG | 27.9.2012 | |
|---|---|---|
| Anordnung | 16.5.2013 | Einleitungsbeschluss |
| 1. Änderungsanordnung | 2.3.2015 | |
| 2. Änderungsanordnung | 10.10.2017 | |
| Vorstandswahl | 19.9.2013 | |
| Vorsitzende/r des Vorstandes der TG | Herr Raimund Punke (Stellvertreter) |
Wertermittlung
| Feststellung | 17.2.2015 | Wertermittlungskarte |
|---|---|---|
| 1. Änderung der Wertermittlung | 5.10.2016 |
Neugestaltung
| Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) | 7.9.2015 | Karte |
|---|---|---|
| Legende zur Karte | Legende | |
| Eingriff | Eingriff | |
| Plangenehmigung | Plangenehmigung |
Flurbereinigungsplan
| Planwunschtermin | 12.6.2017 - 21.6.2017 | |
|---|---|---|
| Vorläufige Besitzeinweisung | 1.10.2018 | |
| Bekanntgabe Flurbereinigungsplan | 2.11.2020 | Plantext |
| Abfindung Übersichtskarte | ||
| Ausführungsanordnung | 1.10.2022 | Beschluss |
Abschluss
| Ersuchen Grundbuchberichtigung | Die Übergabe der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung an das Grundbuchamt Gardelegen erfolgt zeitnah. Wenn diese erfolgt ist, erhält jeder Eigentümer ein Schreiben mit einer Änderungsmitteilung. | |
|---|---|---|
| Ersuchen Katasterberichtigung | 8.12.2022 | Die Unterlagen für die Berichtigung des Liegenschaftskatasters (Eintragung der neuen Flurstücke in das Kaster) sind am 8.12.2022 an das LVermGeo in Stendal übergeben worden. |
| Schlussfeststellung |
Ihre Ansprechpartner
im Amt:
Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner(at)alff.sachsen-anhalt.de
Informationen
Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.
Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.
Urheberrechtshinweis
Copyright © ALFF Altmark 2026
Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim ALFF Altmark.
Alle Rechte vorbehalten.
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, öffentlichen Zugänglichmachung oder andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des ALFF Altmark.

