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Bodenordnungsverfahren Milchstraße Klötze

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Verfahren nach § 56 LwAnpG  
Aktenzeichen SAW530  
Unternehmensträger    
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel  
Gemeinde Klötze  
Gemarkungen klötze, Hohenhenningen  
Größe ca. 333 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke   Verzeichnis der Einlageflurstücke
    Verzeichnis der Abfindungsflurstücke

Stand des Verfahrens:

Die Berichtigung des Liegenschaftskatasters (Eintragung der neuen Grundstücke) ist seit Januar 2024 erfolgt und fertiggestellt.
Die Berichtigung der Grundbücher läuft aktuell noch, ist aber zu großen Teilen schon fertiggestellt.

Baumaßnahme:

Geplant ist der Bau für 2027.
Nach dem Bau des Weges sind auch noch Landschaftsgestaltende Maßnahmen in der Örtlichkeit durchzuführen.
Landschaftsgestaltende Maßnahmen sind z.B. Pflanzungen von Obstbaumreihen oder anlegen von Hecken.
Diese dienen als Ausgleich für die Versiegelung des Bodens durch den Wegebau und sind als Naturschutzmaßnahmen anzusehen.

Der Wegebau wird durch uns zu 90% gefördert. Die restlichen 10% sind durch die Teilnehmer aufzubringen.
Die Stadt Klötze hat sich verpflichtet, von diesen 10% 2/3 zu übernehmen. Demzufolge sind nur die restlichen 1/3 von den Teilnehmern zu tragen.

Aus diesem Grund wird eine Hebung durchgeführt. Hebung bedeutet, dass jeder Teilnehmer angeschrieben wird mit einer Aufforderung zur Geldzahlung.
Voraussichtlich ab dem 18.6. werden die Teilnehmer des Verfahrens von dem Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) angeschrieben. Diese führen die Hebung für uns durch.

Die Summe die der einzelne Teilnehmer zahlen muss, berechnet sich auf Grund der Werte der neuen Flurstücke.
Diesen Wert können sie auf dem Nachweis 5 (Abfindung) sehen, den sie bei der Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes erhalten haben.
Je Werteinheit (WE) werden 2,85 € erhoben. Wenn also ihr Wert der neuen Flurstücke 10 WE beträgt, werden von ihnen 28,50 € erhoben.

Aus technischen Gründen wird immer nur ein Teilnehmer je Grundbuch angeschrieben. Sollten Sie eine Erbengemeinschaft sein und Sie das Schreiben der Hebung erhalten haben, können sie von den anderen Eigentümern ihren Anteil einfordern.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei mir.

Tel.: 03901 846-129
E-Mail : Marcel.Rudolph(at)alff.sachsen-anhalt.de

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG27.9.2012
Anordnung16.5.2013Einleitungsbeschluss
1. Änderungsanordnung2.3.2015
2. Änderungsanordnung10.10.2017
Vorstandswahl19.9.2013
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGHerr Raimund Punke (Stellvertreter)

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung17.2.2015Wertermittlungskarte
1. Änderung der Wertermittlung5.10.2016

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
7.9.2015 Karte
     
Legende zur Karte   Legende
Eingriff   Eingriff
Plangenehmigung   Plangenehmigung

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin12.6.2017 - 21.6.2017
Vorläufige Besitzeinweisung1.10.2018
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan2.11.2020Plantext
Abfindung Übersichtskarte
Ausführungsanordnung1.10.2022Beschluss

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigung   Die Übergabe der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung an das Grundbuchamt Gardelegen erfolgt zeitnah.
Wenn diese erfolgt ist, erhält jeder Eigentümer ein Schreiben mit einer Änderungsmitteilung.
Ersuchen Katasterberichtigung 8.12.2022 Die Unterlagen für die Berichtigung des Liegenschaftskatasters (Eintragung der neuen Flurstücke in das Kaster) sind am 8.12.2022 an das LVermGeo in Stendal übergeben worden.
Schlussfeststellung    

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

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Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
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