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Bodenordnungsverfahren Poppau

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Bodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG  
Aktenzeichen SAW536  
Unternehmensträger    
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel  
Gemeinde Beetzendorf  
Gemarkungen Bandau, Hohentramm, Jeeben  
Größe ca. 826 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 499 Verzeichnis Einlageflurstücke
Verzeichnis Abfindungsflurstücke

Aktuelles

Aktuelles
25.9.2023 Bekanntgabe Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 1.11.2023 wird die Ausführung des Bodenordnungsplanes im BOV Poppau angeordnet.
Mit dem oben genannten Zeitpunkt tritt der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes und das Eigentum an den neuen Grundstücken geht an die Empfänger über.
Die Teilnehmer können von diesem Zeitpunkt an über ihre neuen Grundstücke verfügen.
ie in das Bodenordnungsverfahren Poppau eingebrachten alten Grundstücke gehen rechtlich unter.
Die vollständige Ausführungsanordnung finden sie untenstehend bei dem Abschnitt Flurbereinigungsplan.

     

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG30.3.2012
Anordnung2.5.2013Einleitungsbeschluss
Vorstandswahl18.9.2013
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung15.6.2015Karte

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
4.9.2017Karte

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin 9.5.2017 bis 16.5.2017  
Vorläufige Besitzeinweisung 16.4.2018 Anordnung
    Karte
    Überleitungsbestimmungen
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 10.2.2023 Bekanntmachung
    Vollmacht
    Abfindungskarten und Einlagekarten
1. Nachtrag 22.6.2023 Landabfindungskarte
Ausführungsanordnung 25.9.2023 Bekanntmachung

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigung 17.1.2024  
Ersuchen Katasterberichtigung 17.1.2024  
Schlussfeststellung    

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Frau Jordan (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3901 846-133
E-Mail: Katrin.Jordan(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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