Menu
menu

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Calvörder Drömling

Allgemeines

Allgemeines
VerfahrensartFlurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
AktenzeichenSAW602
Unternehmensträger
LandkreisAltmarkkreis Salzwedel
GemeindeHansestadt Gardelegen, Calvörde
GemarkungenCalvörde, Berenbrock, Jeseritz, Velsdorf, Grauingen
Größeca. 1.309 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke

Aktuelles

Aktuelles
keine Angabe

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG27.7.2006
Anordnung5.9.2006
Vorstandswahl10.4.2007
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung3.8.2009

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
17.10.2018

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschterminab 12.2.2017
Vorläufige Besitzeinweisung1.2.2013
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan9.5.2019
Ausführungsanordnung30.10.2020Anordnung

Abschluss

Abschluss
Ersuchen Grundbuchberichtigung18.2.2021
Ersuchen Katasterberichtigung28.1.2021
Schlussfeststellung

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Frau Jordan (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3901 846-133
E-Mail: Katrin.Jordan(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.

Urheberrechtshinweis

Copyright © ALFF Altmark 2024

Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim ALFF Altmark.
Alle Rechte vorbehalten.

Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, öffentlichen Zugänglichmachung oder andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des ALFF Altmark.