Menu
menu

Flurbereinigungsverfahren Güssefeld

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Bezeichnung nach § 86 FlurbG  
Aktenzeichen SAW 538  
Unternehmensträger    
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel  
Gemeinde Kalbe/Milde  
Gemarkungen Güssefeld, Bühne, Lüge, Thüritz  
Größe ca. 1.064 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 903 aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
Datum 

Vordruck Vollmacht

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbGper Brief ab 28.9.2020
Anordnung15.2.2021Beschluss
1. Änderungsanordnung9.3.2022Beschluss
Vorstandswahl28.9.2021
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGHerr Stefan Schlüter

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellungkeine Angabe

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG)Datum

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Frau Riebau (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3901 846-125
E-Mail: Christin.Riebau(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.

Urheberrechtshinweis

Copyright © ALFF Altmark 2024

Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim ALFF Altmark.
Alle Rechte vorbehalten.

Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, öffentlichen Zugänglichmachung oder andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des ALFF Altmark.