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Bodenordnungsverfahren Fiener Bruch

Allgemeines

Allgemeines
VerfahrensartBodenordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG in Verbindung mit § 86 FlurbG
AktenzeichenJL 4/0325/03
Unternehmensträger
LandkreisJerichower Land
GemeindeEinheitsgemeinde Stadt Genthin und Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
GemarkungenGladau, Karow, Paplitz, Tucheim
Größeca. 4.475 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke3.435aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
Datum

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG26.11.2008
Anordnung2.5.2011Beschluss
Vorstandswahl21.6.2011
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGHelmer Rawolle

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung7.7.2014

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
 mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
16.1.2015  
     

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin Beginn: 2014  
Vorläufige Besitzeinweisung 8.7.2024 Besitzeinweisung
    Überleitungsbestimmungen
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan    
Ausführungsanordnung    

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ansprechpartner

geeignete Stelle
Sweco GmbH
Herr Bech (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 331-233 69 22
E-Mail: Heiko.Bech(at)sweco-gmbh.de 

im Amt
Frau Hausdorf
Telefon: +49 3931 633-225
E-Mail: Juliane.Hausdorf(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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