Menu
menu

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Seehausen

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensartbeschleunigtes Zusammenlegungsverfahren gemäß §§ 91 ff des Flurbereinigungsgesetzes
AktenzeichenSDL 8/0225/04
Unternehmensträger
LandkreisStendal
politische GemeindeVerbandsgemeinde Seehausen
GemarkungenSeehausen
Größeca. 38 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke70aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
keine Angabe

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG4.3.2019
Anordnung3.6.2019Einleitungsbeschluss
Vorstandswahl25.11.2019
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGHerr Steinke

Wertermittlung

Wertermittlung
FeststellungDatum

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
Datum

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Frau Kipp (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 633-230
E-Mail: Yvonne.Kipp(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.

Urheberrechtshinweis

Copyright © ALFF Altmark 2024

Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim ALFF Altmark.
Alle Rechte vorbehalten.

Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, öffentlichen Zugänglichmachung oder andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des ALFF Altmark.