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Bodenordnungsverfahren Klein Schwechten

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz in Verbindung mit § 86 des Flurbereinigungsgesetzes  
Aktenzeichen SDL 4/0193/06  
Unternehmensträger    
Landkreis Stendal  
Gemeinde Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, Einheitsgemeinde Osterburg  
Gemarkungen Goldbeck, Klein Schwechten, Häsewig, Walsleben  
Größe ca. 2.453 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 1.547 aktuelles Flurstücksverzeichnis
Vollmacht-
formular
  Vollmachtformular

Aktuelles

Aktuelles
30.6.2025 Bekanntgabe der vorläufigen Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen
Auslegung vom 14.7.2025 - 25.7.2025
Anhörung am 29.7.2025 und 30.7.2025
 
   

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG8.12.2014
Anordnung5.5.2015Beschluss
Vorstandswahl3.9.2015
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGHerr Hupe

Wertermittlung

Wertermittlung
Auslegung Wertermittlungsergebnisse   Bekanntmachung
Bodenwertkarte Blatt 1
Bodenwertkarte Blatt 2
Bodenwertkarte Blatt 3
Bodenwertkarte Blatt 4
Wertrahmen
Feststellung keine Angabe  

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG)
22.7.2019  
     

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin ab 15.1.2020  
Vorläufige Besitzeinweisung 5.6.2025 Öffentliche Bekanntmachung (Langfassung)
Überleitungsbestimmungen
Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung
Übersichtskarte mit Gemarkungen und Fluren
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan Datum  
Ausführungsanordnung Datum  

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

geeignete Stelle:
NBS-Landentwicklung GmbH
Frau Mantai (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 215-255
E-Mail: Ines.Mantai(at)nbs-stendal.de

im Amt:
Frau Kipp (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 633-230
E-Mail: Yvonne.Kipp(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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