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Flurbereinigungsverfahren A14 - Krevese

Allgemeines

Allgemeines
VerfahrensartFlurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG
AktenzeichenSAW 7.006
UnternehmensträgerDEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH)
LandkreisStendal
politische GemeindeOsterburg
GemarkungenKrevese, Krumke, Osterburg, Rossau
Größeca. 1.723 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke1.103aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
2020/2021In den Jahren 2020/2021 werden die Neugestaltungsgrundsätze für das Verfahrensgebiet durch das Ingenieurbüro RMK aus Celle aufgestellt.
1.9.2021Mit Wirkung zum 1.9.2021 wurde für den Neubau der A14 bzgl. der Verkehrseinheit 2.1 die vorläufige Anordnung Nr. 1 zum Besitzentzug erlassen.
Im Flurbereinigungsverfahren A14-Krevese sind davon sechs Flurstücke der Gemarkung Krevese betroffen.
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Osterburg (Nr. 7+8/2021 vom 26.6.2021)

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG8.10.2018
Anordnung6.11.2018Einleitungsbeschluss
1. Änderungsanordnung10.3.20201. Änderungsanordnung
Vorstandswahl23.5.2019
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGNico Schulz

Wertermittlung

Wertermittlung
FeststellungDatum

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
Datum

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Rateischak (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-118
E-Mail: Ralf.Rateischak(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Frau Hallmann
Telefon: +49 3901 846-119
E-Mail: Elke.Hallmann@alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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