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Flurbereinigungsverfahren Beuster

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG  
Aktenzeichen SAW803  
Unternehmensträger Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES GmbH  
Landkreis Stendal  
Gemeinde Hansestadt Seehausen (Altmark)  
Gemarkungen Beuster  
Größe ca. 465 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 277 aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
3.9.2025

Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Beuster ist mit Datum vom 3.9.2025 die vorläufige Besitzregelung angeordnet worden.
Das bedeutet, dass im Verfahren die vorläufigen neuen Flurstücke erzeugt wurden.
Diese können in der nebenstehenden Karte eingesehen werden.
Mit Datum der Anordnung ist jeder Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen worden.
Jeder Eigentümer erhält ein Anschreiben, der die neuen Grundstücke (Abfindung, neue Flurstücke) nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis Ihrer Gesamtabfindung zu dem von Ihnen Eingebrachten (Einlage, alte Flurstücke) nachweist.

Die vorläufige Besitzeinweisung liegt mit Begründung, den zugehörigen Überleitungsbestimmungen und Karten ab dem
7.1.2026 – 14.1.2026
in der Verbandsgemeinde Seehausen, Bauamt
Große Brüderstraße 1, 39615 Hansestadt Seehausen

in den Zeiten von 9.00 Uhr -12.00 Uhr zur Einsicht aus.

Ebenfalls vom 7.01.2026 – 14.1.2026 liegen die o.g. Unterlagen im
ALFF Altmark, Aussenstelle Salzwedel zur Einsichtnahme und Erläuterung den Geschäftszeiten aus.
Wenn sie Einsichtnahme wünschen, melden sie sich bitte vorher telefonisch bei
Herrn Rudolph unter Tel. +49 3901 846-129 an.

Des weiteren findet am
14.1.2026 in der Heimatstube Krüden der Gemeinde Aland 
Hauptstraße 49, 39615 Aland OT Krüden

ein Erläuterungstermin statt.
An diesem Termin können sie vor Ort von Vertretern des ALFF Altmark sich die neuen Grundstücke bzw. Abfindung erläutern lassen.
Dazu bitte bis zum 9.1.2026 einen Termin für diesen Tag vereinbaren.

Die neue Feldeinteilung kann in der Örtlichkeit angezeigt werden.
Um dies wahrzunehmen, ist eine telefonische Anmeldung unter +49 3901 846-129 bis zum 9.1.2026 erforderlich.

Öffentliche Bekanntmachung

Überleitungsbestimmungen

Karte der neuen Flurstücke

     

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG ab 30.07.2020 (schriftlich)  
Anordnung 1.10.2020 Beschluss ohne Anlagen
Vorstandswahl 28.10.2021  
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG    

Wertermittlung

Wertermittlung
   
Feststellung 11.3.2024

Beschluss

Wertermittlungskarte

Wertermittlungsrahmen

Erläuterungen

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG)
Datum  
     

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.

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