Menu
menu

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Buch

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensartvereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
AktenzeichenSDL 6/0426/01
Unternehmensträger
LandkreisStendal
politische GemeindeEinheitsgemeinde Tangermünde
GemarkungenBuch, Bölsdorf
Größeca. 658 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke393aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
keine Angabe

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG 15.5.2003  
Anordnung 20.5.2003 Beschluss
Vorstandswahl 28.10.2003  
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG Frau Schulze  

Wertermittlung

Wertermittlung
Feststellung28.8.2008

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
30.4.2015

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
Planwunschtermin Beginn: 17.9.2010  
Vorläufige Besitzeinweisung 30.5.2012  
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 22.9.2020 Anordnung
Ausführungsanordnung 18.8.2025 Ausführungsanordnung

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Frau Thiede (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 633-212
E-Mail: Corinna.Thiede(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.

Urheberrechtshinweis

Copyright © ALFF Altmark 2025

Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim ALFF Altmark.
Alle Rechte vorbehalten.

Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, öffentlichen Zugänglichmachung oder andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des ALFF Altmark.