Menu
menu

Flurbereinigungsverfahren A14 - Buchholz

Allgemeines

Allgemeines
VerfahrensartFlurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG
Aktenzeichen611-37 SDL040
UnternehmensträgerAutobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost
LandkreisHansestadt Stendal
politische GemeindeEinheitsgemeinde Hansestadt Stendal
GemarkungenBuchholz, Dahlen, Insel, Döbbelin, Tornau
Größeca. 1.836 haaktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke1.211aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
keine Angabe

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG15.3.2017
Anordnung21.8.2017Einleitungsbeschluss
Vorstandswahl14.3.2019
Vorsitzende/r des Vorstandes der TGHerr Wolfgang Schulze

Wertermittlung

Wertermittlung
FeststellungDatum

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
Datum

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Frau Dr. Paschke (verantwortliche Projektingenieurin)
Telefon: +49 3931 633-222
E-Mail: Iris.Paschke(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Erläuterungen von Abkürzungen und Begriffen finden Sie auf dieser Seite.

Urheberrechtshinweis

Copyright © ALFF Altmark 2024

Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim ALFF Altmark.
Alle Rechte vorbehalten.

Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleihung, öffentlichen Zugänglichmachung oder andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des ALFF Altmark.