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Unternehmensflurbereinigungsverfahren Geestgottberg

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG  
Aktenzeichen SAW809  
Unternehmensträger DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH)  
Landkreis Stendal  
Gemeinde Seehausen (Altmark)  
Gemarkungen Geestgottberg, Krüden, Losenrade  
Größe ca. 1.011 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 998 aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles
1.6.2023 Im Zuge des Baues der A14 müssen zum 1.7.2023 geringe Flächen für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die vorläufige Anordnung Nr. IV in Anspruch genommen werden.
Diese Flächen werden nur Ihrem Besitz entzogen. Sie verbleiben in Ihrem Eigentum.
Welche Flurstücke und in welchem Umfang diese in Anspruch genommen werden, können Sie der beigefügten Anordnung entnehmen.
Die Anlage 1 enthält die Karten mit den Flächen, die Ihrem Besitz entzogen werden.
Vorläufige
Anordnung Nr. IV
    Anlage 1 (Übersichtskarten)

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbG14.10.2010
Anordnung25.2.2011Einleitungsbeschluss
Vorstandswahl8.12.2011
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG

Wertermittlung

Wertermittlung
FeststellungDatum

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
mit landschaftspflegerischen Begleitplan
(Plan nach § 41 FlurbG)
6.9.2010

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige Besitzeinweisung
Bekanntgabe Flurbereinigungsplan
Ausführungsanordnung

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen Katasterberichtigung
Schlussfeststellung

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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