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Unternehmensflurbereinigungsverfahren Krüden

Allgemeines

Allgemeines
Verfahrensart Bezeichnung nach  § 87 FlurbG  
Aktenzeichen SAW808  
Unternehmensträger DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH)  
Landkreis Stendal  
Gemeinde Seehausen (Altmark)  
Gemarkungen Geestgottberg, Krüden, Lindenberg, Seehausen  
Größe ca. 1.408 ha aktuelle Gebietskarte
Anzahl Flurstücke 1.439 aktuelles Flurstücksverzeichnis

Aktuelles

5.7.2024

Auf Antrag der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) vom 29.5.2024 werden zum 1.9.2024 bzw. zum 1.10.2024 Flächen die dem Neubau der A14 unterliegen dem Besitz und der Nutzung den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) entzogen.
In Besitz und Nutzung dieser Flächen wird der Vorhabenträger, namentlich die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, endvertreten durch die DEGES GmbH, eingewiesen.
Entstehen den Beteiligten dieser Flächen Nachteile durch den Entzug, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Dazu können sie einen formlosen Antrag an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Aussenstelle Salzwedel (Herrn Thomas Wagner, Thomas.Wagner(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de) stellen.
Für die entzogenen Flächen erhält der Eigentümer später eine Fläche von gleichem Wert wieder. Dies wird im Bodenordnungsplan geregelt.
Nebenstehend finden sie die vorläufige Anordnung Nr.4, die die Flächen/Teilflächen der Flurstücke auflistet, die von dem Entzug betroffen sind, sowie weitere Infos. Ebenso sind die Flächen die entzogen werden in den 3 Karten zu ersehen, die hier nebenstehend aufgeführt sind.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an
Herrn Marcel Rudolph, Tel. +49 3901 846-129, Mailadresse Marcel.Rudolph(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de
oder
Herrn Thomas Wagner, Tel. +49 3901 846-131, Mailadresse Thomas.Wagner(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de

Vorläufige Anordnung Nr. 4

Karte 1

Karte 2

Karte 3

 

Anordnung

Anordnung
Informationsveranstaltung (Termin § 5 (1) FlurbGab 30.7.2020 (schriftlich)
Anordnung1.10.2020Beschluss ohne Anlagen
Vorstandswahl
Vorsitzende/r des Vorstandes der TG

Wertermittlung

Wertermittlung
FeststellungDatum

Neugestaltung

Neugestaltung
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG)Datum

Flurbereinigungsplan

Flurbereinigungsplan
PlanwunschterminDatum
Vorläufige BesitzeinweisungDatum
Bekanntgabe FlurbereinigungsplanDatum
AusführungsanordnungDatum

Abschluss

Abschluss
Ersuchen GrundbuchberichtigungDatum
Ersuchen KatasterberichtigungDatum
SchlussfeststellungDatum

Ihre Ansprechpartner

im Amt:

Herr Wagner (verantwortlicher Projektingenieur)
Telefon: +49 3901 846-131
E-Mail: Thomas.Wagner(at)alff.sachsen-anhalt.de 

Informationen

Die Veröffentlichung von Daten, Karten, und Beschlüssen im Internet dient ausschließlich der Information.
Sie ist nicht rechtsverbindlich im Sinne des Gesetzgebers.
Das heißt, es werden hierdurch keine Fristen in Kraft gesetzt und keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Die Veröffentlichung ersetzt keine nach dem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen.

 

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